Fristlose Kündigung in der Probezeit - Krankschreibung und Kündigungsfrist
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Darf mich mein Arbeitgeber in der Probezeit ohne Kündigungsfrist kündigen?
Ja!
Ein Arbeitgeber kann fristlos kündigen, wenn:…
er öffentlich durch den Arbeitnehmer beleidigt wurde.…
gegen ihn eine Straftat begangen wurde oder ein dringender Verdacht hierüber besteht.…
Kollegen durch den Arbeitnehmer gemobbt oder sexuell belästigt wurden.…
der Abreitnehmer Krankheiten vortäuscht oder eine Krankmeldung androht, beispielsweise um einen Urlaubsantrag genehmigt zu bekommen. Ist man tatsächlich krank, ist dies selbstverständlich kein Grund für eine fristlose Kündigung.…
der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheint, ohne dass ihm Urlaub gewährt wurde. Ebenso wenig darf der Arbeitnehmer über die geleistete Arbeitszeit täuschen, egal in welcher Art und Weise.…
der Arbeitnehmer die Arbeit nachdrücklich verweigert.…
der Arbeitnehmer unerlaubterweise einer Konkurrenztätigkeit nachgegangen ist.…
der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit private Telefonate führt, sich um private E-Mails kümmert oder sonst privaten Geschäften nachgeht. Bei einer besonders intensiven „Fremdbeschäftigung“ kann sogar auf eine Abmahnung verzichtet werden. Der Arbeitgeber muss diese Umstände jedoch zunächst beweisen.…
der Arbeitnehmer Daten auf seinem Arbeitsrechner löscht, um dem Arbeitgeber den Zugriff hierauf unmöglich zu machen.
Auch hier kann eine Abmahnung unter Umständen unterbleiben.